Observation | Wasgau | extern
Kategorie
Unternehmereinsatz
Zuständig
Landesforsten RLP
Status
dokumentiert
Vollständig erfasst
Ort, Datum, Teilnehmer
Datum des Audits
21.11.2024
Uhrzeit
Keine Angabe
Beschreibung

Validierung Rettungskette Forst

Diese Anfrage wurde am 03.12.2024 via api gestellt.

Erste-Hilfe-Ausrüstung
(Adresssuche nach: Weißenburger Straße 15 a 66 994 Dahn )

Waldort
Waldort
FA Wasgau , Revier Keine Angabe, WBG Keine Angabe, Betrieb Keine Angabe, Distrikt Keine Angabe, Abt. Keine Angabe, Unterabt. Keine Angabe, Waldort Keine Angabe,
Geokoordinaten
49,1495 - 7,7800
Feststellung
Art des Audits
extern
Typ der Feststellung
Observation
Geltungsbereich
Gruppenmitglied
Feststellung

2024-33

Auf dem Vollernter des Unternehmers (Fa. F.) wird ein Erste-Hilfe-Set mitgeführt. Die max. Gültigkeit des Inhalts datiert auf das Jahr 2022. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung sollte erneuert werden. Standort: 49.0630434336132, 7.65630586689412.

Normative Referenz
Normative Referenz

2.3.1

Kriterium
Der Forstbetrieb* sorgt dafür, dass forstliche Betriebsarbeiten* so gestaltet werden, dass (s. Anhang II): - beim Einsatz von Beschäftigten* und Unternehmern schriftliche Arbeitsaufträge und Gefährdungsbeurteilungen vorliegen. - die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstungen, eingehalten werden. - die Rettungskette* sichergestellt ist und Rettungspunkte bekannt sind. - für Zweitaktmotoren ausschließlich Sonderkraftstoffe* eingesetzt werden. - nach Möglichkeit geprüfte forsttechnische Arbeitsmittel* eingesetzt werden. Bei nicht-gewerblichen Selbstwerbern* wirkt der Forstbetrieb* darauf hin. - auf Gesundheitsrisiken beim Einsatz von Sprühfarben hingewiesen wird.
Ergänzung
zu 2.3.1: Zertifizierte Sprühfarben Zertifizierte Farben im Sinne dieses Standards sind z.B. solche, die mit dem KWF TEST-Zeichen gekennzeichnet sind oder gleichwertige Prüfanforderungen erfüllen. Das „Kuratorium für Wald- und Forsttechnik“ (KWF) prüft auf Antrag der Hersteller Sprühfarben und vergibt bei erfolgreichem Abschneiden das Prüfzeichen „KWF TEST“. Neben den praktischen Prüfanforderungen wie Ergiebigkeit, Haltbarkeit und Erkennbarkeit werden auch die Inhaltsstoffe auf ihre gesundheitliche Relevanz eingestuft. Farben mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (Xn) werden grundsätzlich nicht anerkannt. Eine Übersicht über KWF-geprüfte Farben und die Anforderungen der Prüfung finden sich auf der Homepage des KWF unter http://www.kwf-online.de/deutsch/pruef/pruefergebnisse/aagw/spruehfarben/index.htm (Stand 02/2016).
Interpretation
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

GFA Cert am 11.12.2024 um 11:06 Uhr:

Die Meldung wurde dokumentiert.
Meldung als gelöst markiert.


GFA Cert am 03.12.2024 um 14:41 Uhr:

Die Meldung wurde erstellt.