ohne Beanstandung | Pfälzer Rheinauen | intern
Kategorie
Büroaudit
Zuständig
Landesforsten RLP
Status
dokumentiert
Vollständig erfasst
Ort, Datum, Teilnehmer
Datum des Audits
17.07.2024
Uhrzeit
09:00
Beschreibung

Büroaudit

Diese Anfrage wurde am 07.08.2024 via api gestellt.

Arbeitssicherheit
siehe auch separate Feststellung
Die Arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind auf einem aktuellen Stand

Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherungskontrollen werden im Bereich der öffentlichen Straßen, der Erholungs- und Jagdeinrichtungen durch die Revierleitung turnusgemäß durchgeführt und dokumentiert.
Anschließend erfolgt eine zentrale Ablage am Forstamt. Für die Jagd- und Erholungseinrichtungen halten die Revierleitungen Einzelnachweise vor.

Künstliche Verjüngung
Der Pflanzenbeschaffungsvorgang zu RE 1165 wurde geprüft. es konnten keine Abweichungen zum Indikator 1.3.1, 10.2.6 oder 10.3 festgestellt werden.

Jagd
siehe separate Feststellung
Die 4 in Regie geführten Eigenjagdbezirke (EJB) werden von vom Personal und 15 Mithelfenden Jägern bewirtschaftet.
Das Forstamt hat ein verschriftliches Gesamtkonzept zum Wildmanagement, welches 2024 evaluiert wurde.
Der verpachtete EJB "Riedwald" wurde mit der Forstbehördlichen Stellungnahme von 2021 als gefährdet eingestuft. Seit 2022 sind die festgelegten Abschusszahlen dann übererfüllt worden.

Im Staatswaldbereich wird eine Bejagung des Ochsenfrosches zur Invasionsbekämpfung durchgeführt. Auch hier erfolgt der Abschuss unter Einsatz "bleifreier" Büchsenmunition (Besprechung mit Ochsenfroschbeauftragten vom 09.02.2024)


Waldort
Waldort
FA Pfälzer Rheinauen , Revier Keine Angabe, WBG Keine Angabe, Betrieb Keine Angabe, Distrikt Keine Angabe, Abt. Keine Angabe, Unterabt. Keine Angabe, Waldort Keine Angabe,
Geokoordinaten
49,2001 - 8,2938
Feststellung
Art des Audits
intern
Typ der Feststellung
ohne Beanstandung
Geltungsbereich
Gruppenmitglied
Feststellung
Keine Angabe
Normative Referenz
Normative Referenz

6.6.2

Kriterium
In Eigenjagdbezirken stellt der Waldbesitzer den Einsatz „bleifreier“ Büchsenmunition sicher (über Jagdpachtvertrag bzw. bei Regiejagd über die Jagdleitung). In gemeinschaftlichen Jagdbezirken setzt sich der Waldbesitzer nachweislich dafür ein (s. Anhang II).
Ergänzung
zu 6.6.2: „Bleifreie“ Munition Im Rahmen von Gesellschaftsjagden sorgt der Waldbesitzer spätestens innerhalb von drei Jahren nach Zertifikatserteilung dafür, dass die Jagdgäste „bleifreie“ Munition verwenden. Ein Nachweis kann z.B. durch die Vorlage von entsprechenden Rechnungen erbracht werden. Wird die Jagd verpachtet, ist bei der nächsten Pacht die Verwendung entsprechender Munition festzuschreiben. Ist der Forstbetrieb* Mitglied einer Gemeinschaftsjagd, wirkt er auf die Verwendung entsprechender Munition in den jeweiligen Gremien hin.
Interpretation
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

ZdF Neustadt a. d. W. am 08.08.2024 um 10:59 Uhr:

Die Meldung wurde dokumentiert.
Meldung als gelöst markiert.


ZdF Neustadt a. d. W. am 07.08.2024 um 15:04 Uhr:

Die Meldung wurde erstellt.