ohne Beanstandung | Bad Dürkheim | intern
Kategorie
Arbeitsaufträge, Abnahmeprotokolle
Zuständig
Landesforsten RLP
Status
dokumentiert
Vollständig erfasst
Ort, Datum, Teilnehmer
Datum des Audits
25.07.2024
Uhrzeit
13:34
Beschreibung

Hiebsmaßnahme im Mischwald

Diese Anfrage wurde am 26.07.2024 via api gestellt.

Die zum Zwecke der Eichenförderung umgesetzte Hiebsmaßnahme in einem Kiefern-Buchen-Eichen-Mischwald wurde von einem Forstdienstleister ausgeführt (Auftragsnummer: 2017005088).
Der Eingriff wurde an vorhanden Eichen und in Bereichen dichterer Kiefernvorkommen stärker durchgeführt und die vorhandenen Buchen auf weniger als 0,1 ha teilweise ganz entnommen. In anderen Teilen des Bestandes wurden ebenso große Teilbereiche nur mäßig durchforstet.

Die Stock- und Waldbilder lassen auf eine arbeitssicherheitstechnisch ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten schließen. Der Arbeitsauftrag enthält alle notwendigen Angaben zur Rettungskette und der organisatorischen Gefährdungsanalyse.

Waldort
Waldort
FA Bad Dürkheim , Revier 5-ISENACH, WBG Keine Angabe, Betrieb STAAT Limb.-Dürkheimer-W., Distrikt 2, Abt. 3, Unterabt. b, Waldort Keine Angabe,
Geokoordinaten
49,4541 - 7,9913
Feststellung
Art des Audits
intern
Typ der Feststellung
ohne Beanstandung
Geltungsbereich
Gruppenmitglied
Feststellung
Keine Angabe
Normative Referenz
Normative Referenz

10.1.1

Kriterium
Die Nutzung erfolgt einzelstamm- bis gruppenweise*, schematische Verjüngungsverfahren* werden grundsätzlich unterlassen. Folgende Ausnahmen, die dem Zertifizierer zur Kenntnis gebracht werden, sind möglich: Bis zu 1 ha: - Der Umbau labiler*, naturferner Bestockungen. - Die natürliche Verjüngung in von Eiche oder Kiefer dominierten Waldentwicklungstypen*. Der Bestockungsgrad des Hauptbestandes sinkt dabei nicht unter 0,3. - Im Kleinstwaldbesitz (maximal 5 ha) werden aus außerordentlichen Gründen Holzmengen benötigt, welche nur aus Kahlschlag* erzielbar sind, da die Betriebsstruktur andere Nutzungsverfahren nicht zulässt. Dabei werden angrenzende Kahlflächen in die Berechnung einbezogen, wenn sie Waldflächen im Sinne des jeweiligen Landeswaldgesetzes sind. - Naturschutzfachlich begründete Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen auf Grundlage eines Konzepts. - Herstellung und Pflege von Erholungseinrichtungen und -funktionen. Größer als 1 ha: - Akute, waldschutzbedingte Walderneuerungsmaßnahmen*, wenn ein flächiges Absterben > 1 ha zu erwarten ist. - Naturschutzfachlich begründete Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen, auf Grundlage eines mit dem amtlichen Naturschutz abgestimmten Konzepts.
Ergänzung
Interpretation
Sofern im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Erhöhung der Naturschutzwertigkeit im Wald Kahlschläge > 1 ha gefordert werden, so sind diese zulässig. Die Maßnahmen können gleich gesetzt werden mit „naturschutzfachlich begründeten Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen auf Grundlage eines mit dem amtlichen Naturschutz abgestimmten Konzepts“ entsprechend 10.1.1. (Standard-Interpretation 2018-07)
Angehängte Dateien
Bearbeitungshistorie

ZdF Neustadt a. d. W. am 26.07.2024 um 13:00 Uhr:

Die Meldung wurde dokumentiert.
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ZdF Neustadt a. d. W. am 26.07.2024 um 07:42 Uhr:

Die Meldung wurde erstellt.