ohne Beanstandung | Annweiler | intern
Kategorie
Sonstige
Zuständig
Landesforsten RLP
Status
dokumentiert
Vollständig erfasst
Ort, Datum, Teilnehmer
Datum des Audits
18.07.2024
Uhrzeit
13:47
Beschreibung

Buchendurchforstung

Diese Anfrage wurde am 22.07.2024 via api gestellt.

Die in einem über 100 Jahre alten Buchen dominierten Mischbestand durchgeführte Durchforstung hatte Verjüngungsfördernde Zielvorgaben.
Dabei wurden Einzelstämme an verschieden differenzierten Verjüngungskegeln entnommen. Der Bestand weist weiterhin Bereiche mit relativem Dichtstand ohne Verjüngung als auch lichtere Bereiche mit über mannshoher Verjüngung auf. Eine Förderung plenderwaldartiger Strukturen ist erkennbar.

Waldort
Waldort
FA Annweiler , Revier 9-ST.GERMANSHOF, WBG Keine Angabe, Betrieb STAAT, Distrikt 14, Abt. 12, Unterabt. b, Waldort Keine Angabe,
Geokoordinaten
49,0924 - 7,8727
Feststellung
Art des Audits
intern
Typ der Feststellung
ohne Beanstandung
Geltungsbereich
Gruppenmitglied
Feststellung
Keine Angabe
Normative Referenz
Normative Referenz

10.1.1

Kriterium
Die Nutzung erfolgt einzelstamm- bis gruppenweise*, schematische Verjüngungsverfahren* werden grundsätzlich unterlassen. Folgende Ausnahmen, die dem Zertifizierer zur Kenntnis gebracht werden, sind möglich: Bis zu 1 ha: - Der Umbau labiler*, naturferner Bestockungen. - Die natürliche Verjüngung in von Eiche oder Kiefer dominierten Waldentwicklungstypen*. Der Bestockungsgrad des Hauptbestandes sinkt dabei nicht unter 0,3. - Im Kleinstwaldbesitz (maximal 5 ha) werden aus außerordentlichen Gründen Holzmengen benötigt, welche nur aus Kahlschlag* erzielbar sind, da die Betriebsstruktur andere Nutzungsverfahren nicht zulässt. Dabei werden angrenzende Kahlflächen in die Berechnung einbezogen, wenn sie Waldflächen im Sinne des jeweiligen Landeswaldgesetzes sind. - Naturschutzfachlich begründete Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen auf Grundlage eines Konzepts. - Herstellung und Pflege von Erholungseinrichtungen und -funktionen. Größer als 1 ha: - Akute, waldschutzbedingte Walderneuerungsmaßnahmen*, wenn ein flächiges Absterben > 1 ha zu erwarten ist. - Naturschutzfachlich begründete Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen, auf Grundlage eines mit dem amtlichen Naturschutz abgestimmten Konzepts.
Ergänzung
Interpretation
Sofern im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Erhöhung der Naturschutzwertigkeit im Wald Kahlschläge > 1 ha gefordert werden, so sind diese zulässig. Die Maßnahmen können gleich gesetzt werden mit „naturschutzfachlich begründeten Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen auf Grundlage eines mit dem amtlichen Naturschutz abgestimmten Konzepts“ entsprechend 10.1.1. (Standard-Interpretation 2018-07)
Angehängte Dateien
Bearbeitungshistorie

ZdF Neustadt a. d. W. am 29.07.2024 um 11:11 Uhr:

Die Meldung wurde dokumentiert.
Meldung als gelöst markiert.


ZdF Neustadt a. d. W. am 22.07.2024 um 07:29 Uhr:

Die Meldung wurde erstellt.